Allgemeine Reisebedingungen

 
 

Die Reisegäste sind dazu verpflichtet, sich genauestens an folgende Regelung, die zur Sicherheit und Ordnung der Dienstleistung erlassen wurden, zu halten.
EIN- UND AUSSTIEG . vom Autobus darf ausschließlich nur bei stillstehendem Fahrzeug erfolgen. Handelt es sich um Bedarfshaltestellen, so muss der Reisende seine Absicht zum Ein- bzw. Ausstieg rechtzeitig melden. Es ist untersagt, in ein Fahrzeug, das schon die im Kraftfahrzeugschein vorgesehene maximale Anzahl von Passagieren erreicht hat, einzusteigen
REISEDOKUMENTE.Der Passagier muss noch vor dem Einstieg im Besitz eines, im genehmigten Laden oder direkt online gekauften regulären Vouchers, sein. Der Voucher muss sofort nach Einstieg vorgezeigt werden, wo er mit einem regulären Reisedokument ersetzt wird. Das Reisedokument intakt und erkennbar für die ganze Reisedauer aufbewahren, da es den Wert eines Kassenzettels hat. Die erworbenen Vouchers, sind, auch wenn sie nicht entwertet wurden, nicht rückzahlbar.
Der Voucher ist persönlich und nicht übertragbar. Die Passagiere müssen das Reisedokument bei jeder vom Personal des Reiseunternehmens durchgeführten Kontrolle, vorzeigen. Eine Reiseunterbrechung wegen höherer Gewalt oder Verspätung, die durch irgendwelche Gründe verursacht wurde, gibt keinerlei Recht auf Entschädigungsforderung vom Reiseunternehmer
KINDERTRANSPORT.Kindern im Alter von 2 bis 12 Jahren werden reduzierte Tarife gewährt. Nicht zahlende Kinder haben kein Recht darauf, einen Platz zu besetzen und müssen auf dem Schoss gehalten werden
TRANSPORT VON HAUSTIEREN . ist nicht erlaubt, auch nicht für Kleintiere
TRANSPORT VON SACHEN.Der Transport von Gepäck ist im Betrag des Vouchers inbegriffen.  Bei Verlust oder Beschädigung belasten Sie das Reiseunternehmen, wobei Paragraph 2 der Gesetzes 22/8/85 Nr.450 zur Bestimmung des Schadenersatzbetrages mit einem Höchstbetrag von Lit 12.000/kg und Lit. 200.000 pro Gepäck Anwendung findet. Verlust oder Beschädigung müssen im Moment der Rückgabe vorgehalten werden, andernfalls verwirkt das Recht auf Anspruch..
VERHALTENSREGELN
Den Reisegästen ist untersagt: 
a) zu rauchen (Gesetz Nr. 584/75) und zu stören;
b) mehr als einen Platz einzunehmen;  sich im Gang oder bei den Türen aufzuhalten, sobald sich das Fahrzeug in Bewegung setzt;          
c) Werbe- oder Handelstätigkeiten ohne Erlaubnis des Transportunternehmens zu betreiben;
d) beschmutzen, beschädigen bzw. aufbrechen Teile oder Geräte des Fahrzeuges; 
e) in betrunkenem Zustand oder unter Wirkung von Rauschgift einzusteigen;  
f) grundlos die Notstandsschaltung zur Öffnung der Türen zu bedienen;     
Die Reisegäste müssen sich außerdem an die vom Unternehmer zwecks Sicherheit und Serviceregelmäßigkeit erlassenen und vom zuständigen Personal verlangten Anweisungen, Aufforderungen und Vorschriften halten. Die Reisegäste müssen alle verfügbaren Sitzplätze einnehmen und dort während der gesamten Fahrtdauer solange sitzen bleiben bis das Fahrzeug stehen bleibt. Das Transportunternehmen lehnt jegliche Verantwortung für, von Reisegästen selbst verursachte Unfälle, weil sie sich nicht an obige Vorschriften gehalten haben, ab
FAHRZEITEN UND ANSCHLÜSSE .
Die veröffentlichten Fahrzeiten können auch selbst während der Gültigkeitsdauer Änderungen erfahren. Sie werden in den Vertragsläden kundgegeben. Die Transportgesellschaft lehnt jegliche Verantwortung für etwaige, durch Verspätungen, versäumte Anschlüsse und, im allgemeinen, für jegliches, vom eigenen Willen ausgeschlossenes Ereignis, ab
ÜBERTRETUNGEN UND MASSNAHMEN
Dem Fahrgast, der gegen die unter „Verhaltensregeln“ genannten Normen verstößt, kann vom Personal des Transportunternehmens der Einstieg ins Fahrzeug verweigert oder noch vor Reiseablauf zum Ausstieg veranlasst werden unter Wahrung etwaiger darauffolgender Strafverfahren .
FUNDGEGENSTÄNDE
Im Autobus gefundene Gegenstände werden im Depot des Firmensitzes von Va..Fra.Daz. Srl - Via Roma, 129 - 23032 Bormio (SO) - tel. 0342/911689 – USt-IdNr. 00752380147 hinterlassen.  Offen an Werktagen von 9.00 bis 12.00 und von 14.30 bis 18.00 Uhr.
BESCHWERDEN.
Im Streitfall kann der Fahrgast seine Mitteilung schriftlich unter Angabe der Personaldaten des Beschwerdeführenden bei folgender Anschrift einreichen: Val.Fra.Daz. Srl, Via Roma, 129, 23032 Bormio (SO), Ufficio Reclami (Beschwerdebüro). Anmerkung: die vorliegenden Regeln beziehen sich auf die vom zuständigen Regionalbüro erlassenen Normen

 

 


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